Welche aufenthalts-und sozialrechtlichen Normen gilt es jetzt zu beachten?
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU haben sich viele Änderungen für die betriebliche Praxis auch im Bereich des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes ergeben.
Seit dem 1. Januar 2021 gelten die Vorschriften des Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (ratifiziert durch das Europäische Parlament am 27. April 2021) und die nationalen Rechtsvorschriften. Über diese Regelungen hinaus müssen auch die geltenden COVID-19-Regelungen beachtet werden. In der Veranstaltung am 17. Mai 2021 diskutiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zusammen mit Experten der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer die einschlägigen aufenthalts- und sozialrechtlichen Normen für die Outbound-Einsätze im Vereinigten Königreich. Programm Einführung: Renate Hornung-Draus, Geschäftsführerin Volkswirtschaft und Internationales, BDA Dr. Ulrich Hoppe, Generaldirektor, Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer Präsentation: Ina Redemann, Stellvertretende Generaldirektorin, Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer Diskussion Schlusswort: Dr. Ulrich Hoppe, Generaldirektor, Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer Renate Hornung-Draus, Geschäftsführerin Volkswirtschaft und Internationales, BDA |
Silke Schöling
Head of Membership & Events(and Corporate Affairs)