Recycling

Informationen für deutsche Unternehmen zu Recycling in Großbritannien

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Recycling Vorschriften, denen Firmen mit Sitz im Vereinigten Königreich unterliegen, unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von deutschen Regularien.

Unser Hauptaugenmerkt liegt derzeit auf der Unterstützung britischer Firmen, die Waren nach Deutschland exportieren und den dortigen Anforderungen genügen müssen.

Dennoch beraten wir auch gerne Ihr in Deutschland ansässiges Unternehmen und stellen entsprechende Informationen für Sie zusammen.

Verpackungen

Ein Unternehmen muss zwei Kriterien erfüllen, um zum Recycling von Verpackungen im Vereinigten Königreich verpflichtet zu sein:

  • Das Unternehmen muss jährlich mehr als 50 Tonnen Verpackungen und Verpackungsmaterial in das Vereinigte Königreich einführen. Diese 50 Tonnen gelten insgesamt und nicht pro Verpackungssorte. 
  • Das Unternehmen muss einen Jahresumsatz von mehr als £2 Millionen erwirtschaften. 

Erfüllen Sie diese zwei Kriterien, haben Sie die Möglichkeit, sich selbst bei der Environment Agency zu registrieren oder einem Compliance Scheme beizutreten, welcher die Registrierung bei der Environment Agency für Sie übernimmt und Ihnen außerdem bei sämtlichen Anträgen zur Seite steht.

Bei den sogenannten Compliance Schemes handelt es sich um private Unternehmen, die in Ihrem Namen gegenüber der Environment Agency als Vermittler agieren.

In Schottland nennt sich die Environment Agency Scottish Environment Protection Agency, in Nordirland Northern Ireland Environment Agency.

Grüner Punkt

Der Grüne Punkt ist im Vereinigten Königreich nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Lizenz kann jedoch mit Hilfe von Valpak organisiert werden.

WEEE

Firmen, welche EEE Produkte, also elektrische oder elektronische Geräte, in Großbritannien herstellen oder dorthin importieren und somit dort WEEE, also elektronische Abfälle, verursachen, unterliegen besonderen Verpflichtungen.

Deshalb ist es für deutsche Firmen, die in Großbritannien produzieren oder ihre Waren dorthin exportieren, wichtig zu wissen, ob sie als EEE Produzenten/Importeure gelten.

Zentrale Pflichten von EEE Produzenten und Importeuren


Sie sind ein EEE Produzent/Importeur, wenn

  • EEE unter Ihrem eigenen Namen im Vereinigten Königreich produziert und verkauft werden
  • Zubehör einer anderen Firma unter Ihrem eigenen Namen weiterverkauft wird
  • EEE auf kommerzieller Basis in das Vereinigte Königreich unter Ihrem Namen importiert werden
  • Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs aktiv sind und EEE über Fernabsatz (z.B. online, Telefon, Versandkatalog) ins Vereinigte Königreich verkaufen.

Ein Produzent/Importeur von EEE Produkten muss dem Producer Compliance Scheme (PCS) beitreten und sich direkt bei der zuständigen Organisation registrieren, wenn weniger als fünf Tonnen elektrischer und elektronischer Produkte in den Markt eingeführt werden.

Zentrale Pflichten des Handels:
Händler und Lieferanten haben eine gewisse Verantwortung, wenn sie elektrische und elektronische Geräte verkaufen und müssen dem Kunden beim Neukauf eines solchen Geräts eine Option anbieten, es zu entsorgen, wird es nicht mehr benötigt.

Die Händler und Lieferanten müssen entweder dem Kunden einen kostenlosen Rücknahmeservice im Laden ermöglichen, eine andere kostenlose Rücknahmemöglichkeit anbieten oder dem Distributor Takeback Scheme, organisiert durch Valpak, beitreten.

Bevollmächtigten-Regelung:

Das PCS übernimmt die Kosten, die der Firma durch das Einsammeln, Verarbeiten und umweltfreundliches Entsorgen von elektrischen und elektronischen Haushaltsabfall sowie sonstigem Abfall entstehen.

Rücknahme und Entsorgung:
Das PCS übernimmt außerdem die Kosten, die der Firma durch das Einsammeln, Verarbeiten und das umweltfreundliche Entsorgen von elektrischen und elektronischen Haushaltsabfall sowie sonstigem Abfall, entstehen.

Welche Hersteller-, Handels- und Importeurpflichten können Externe übernehmen?
Das PCS übernimmt die Pflicht, die WEEE umweltfreundlich durchgeführte Müllentsorgung im Vereinigten Königreich zu finanzieren.


Bevor elektronische Geräte aus dem Ausland auf dem britischen Markt verkauft werden dürfen, müssen diese von einem Mitarbeiter der Organisation oder einem ihrer anerkannten Vertreter abgenommen werden. Alternativ hierzu kann die Firma auch einem im Vereinten Königreich anerkannten PCS beitreten. Dies muss zeitnah geschehen.

Batterien

Britische Batterie-Produzenten sind dafür verantwortlich, negative Umwelt-Auswirkungen durch weggeworfene Batterien zu minimieren, indem sie für die Batterie-Einsammlung, -Weiterverarbeitung und das Recycling aufkommen. Aufgrund dieser Pflichten im Vereinigten Königreich ist es für Unternehmen wichtig zu wissen, ab wann sie als Batterie-Hersteller verstanden werden.

Dies ist der Fall, wenn Sie eine UK Geschäftspräsenz haben und Sie die erste Person in der Verkaufskette sind, die Batterien auf dem britischen Markt erhältlich macht.

Batterie-Produzenten müssen sich bei dem zuständigen Umweltamt registrieren und über die Tonnage und die chemische Zusammensetzung der Batterien buchführen, die von ihnen auf dem Markt verkauft werden.

Die Art der verpflichtenden Registrierung hängt von dem Batterie-Typ und der Menge, der zu verkaufenden Batterien ab. Bei den Batterie-Typen unterscheidet man zwischen:
Portable batteries, also tragbaren, relativ kleinen Batterien
Vehicle and other automotive batteries, also Batterien in der Fahrzeugindustrie
Industrial batteries, also industriellen Großbatterien

Produzenten von portable batteries, die mehr als eine Tonne Batterien auf dem Markt anbieten:
Produzenten von portable batteries müssen sich registrieren, wenn sie pro Jahr mehr als eine Tonne ihrer Batterien auf dem Markt anbieten und müssen dann für die Einsammlung, Weiterverarbeitung und das Recycling der Batterien aufkommen.

Die Registrierung beinhaltet den Beitritt bei einer battery compliance scheme (BSC) bis zum 15. Oktober und die damit verbundenen Mitgliedszahlungen. Daraufhin übernimmt die BSC all Ihre Pflichten:
• Die jährliche Registrierung bei der zuständigen Umweltbehörde (Environment Agency)
• Die jährliche Zahlung von £600 an die zuständige Umweltbehörde
• Die Zusendung der Information über die von der Firma auf dem Markt angebotenen Batterien an die zuständige Umweltbehörde
• Die Beleg-Beschaffung über die Einsammlung, Weiterverarbeitung und das Recycling der Batterien und die Zusendung dieser Informationen an die zuständige Umweltbehörde

Produzenten von portable batteries, die 1 Tonne Batterien oder weniger auf dem Markt anbieten:
Produzenten von portable batteries, die 1 Tonne an Batterien oder weniger auf dem Markt anbieten, müssen sich selbst und direkt bei der zuständigen Umweltbehörde (Environmental Agency) registrieren. Bei welchem Standort dies zu tun ist, ist der National Packaging Waste Database (NPWD) zu entnehmen.

Jedes Jahr müssen diese Unternehmen die Tonnage und den chemischen Aufbau ihrer Batterien bei der National Packaging Waste Database einreichen und die Anzahl der im vorherigen Jahr auf dem Markt angebotenen Batterien bestätigen. Dies muss bis zum 31. Januar des Folgejahres geschehen. Die jährliche Gebühr beträgt £30.
Sollten Sie die Aktivität als Hersteller von portable batteries beenden, so haben Sie Ihre zuständige Umweltbehörde davon innerhalb eines Monats in Kenntnis zu setzen.

Produzenten von Produkten, welche Batterien beinhalten und somit Verursacher von WEEE:
Bieten Sie Produkte, welche Batterien beinhalten, auf dem britischen Markt an, so müssen Sie Folgendes separat berichten:
• Die elektrischen und elektronischen Geräte ohne Batterien, die Sie auf dem Markt anbieten: Teil Ihrer WEEE Regulations Pflichten
• Die Batterien in Ihren elektronischen und elektrischen Geräten: Teil Ihrer Waste Battery Regulations

Pfandsysteme im Vereinigten Königreich

Schottland

Schottland wird das erste Pfandsystem im Vereinigten Königreich operieren. Ursprünglich für 2022 geplant, wurde der Start wegen der Coronavirus-Pandemie auf August 2023 verschoben.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://depositreturnscheme.zerowastescotland.org.uk/
 

England, Wales und Nordirland

Die britische Regierung hat von März bis Juni 2021 eine Konsultation zur Einführung eines Pfandsystems in England, Wales und Nordirland gehalten und wertet diese nun aus.

Es ist geplant, das Pfandsystem 2024 einzuführen.

Mehr Informationen zum geplanten Pfandsystem finden Sie hier:

https://consult.defra.gov.uk/environment/consultation-on-introducing-a-drs/

Die Steuer auf Kunststoffverpackungen im Vereinigten Königreich ab April 2022

Seit dem 1. April 2022 müssen deutsche Unternehmen, die mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackungen in das Vereinigte Königreich importieren, mit der britischen Kunststoffverpackungssteuer („Plastiksteuer“, PPT) rechnen.

Die Plastiksteuer soll Unternehmen dazu anregen, den Einsatz von recyceltem Material bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen zu erhöhen. Sie existiert zusätzlich zu bereits bestehenden Meldepflichten und Kosten, z.B. bisherigen Verpackungsmeldungen.

Die britische Finanzbehörde HM Revenue and Customs (HMRC) erhebt diese neue Steuer von £210.82 pro Tonne auf Kunststoffverpackungen mit weniger als 30% recyceltem Kunststoffanteil. Andere Kunststoffverpackungen müssen dennoch gemeldet werden, wenn der Schwellenwert erreicht wird.

Mehr Informationen dazu, unter welchen Umständen deutsche Unternehmen von der neuen Steuer betroffen sind und welche Kunststoffverpackungen berücksichtigt werden müssen, finden Sie in unserem Merkblatt.