Summarische Eingangsanmeldungen
Ab dem 31. Januar 2025 müssen Sie eine summarische Eingangsanmeldung (ESumA) einreichen, wenn Sie Waren aus der EU nach GB verbringen. Die Informationen der ESumA dienen zum Schutz der Bürger*innen und Großbritanniens vor illegalen Gütern wie Drogen und Waffen.
Transportunternehmen oder Spediteure, die Waren über die Grenze von GB verbringen, sind rechtlich dafür verantwortlich, summarische Eingangsanmeldungen abzugeben, auch wenn sie Dritte mit der Abgabe der Erklärungen beauftragen können.
Wir empfehlen allen Unternehmen, die an EU-GB-Einfuhren beteiligt sind, sich mit diesen neuen Anforderungen vertraut zu machen.
Bitte stimmen Sie sich jetzt mit Ihren Lieferketten ab, wer ab dem 31. Januar 2025 die ESumA für Einfuhren aus der EU nach GB ausfüllen wird und welche Informationen dafür notwendig sind.
Wie summarische Eingangsanmeldungen (ESumA) abzugeben sind
Die Einreichung der summarischen Eingangsanmeldungen erfolgt über die IT-Plattform S&S GB.
Für die Einreichung von summarischen Eingangsanmeldungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. den Erwerb spezieller Software oder die Inanspruchnahme von Zollagenten/Vermittlern.
Weitere Informationen finden Sie auf GOV.UK.
Es wird einfacher
Ab dem 31. Januar 2025 reduzieren wir die Menge der Daten, die für die ESumA erforderlich sind.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Sicherheit und Schutz.