Inkasso
Wenn Sie einen Schuldner im Vereinigten Königreich mahnen, so sind Sie räumlich und psychologisch weit entfernt.
Dazu tragen unter anderem der Ärmelkanal und eventuell vorhandene sprachliche Barrieren bei.
Auch das fremde Rechtssystem und die hohen Kosten für Anwälte im Vereinigten Königreich erschweren Ihnen die Verfolgung Ihrer ausstehenden Forderung. Unsere zweisprachigen Juristen setzen sich für Sie gegenüber dem Schuldner ein.
Dienstleistung
Mit unserem Inkassoverfahren unterstützen wir deutsche Unternehmen bei der Geltendmachung ausstehender Forderungen gegenüber britischen Firmen. Dieses Verfahren ist auf eine außergerichtliche Durchsetzung gerichtet.
Ablauf
Unser Inkassoverfahrens-Service beinhaltet folgende Leistungen:
- Nach Auftragserteilung überprüfen wir die Erfolgsaussichten im Hinblick auf den rechtlichen Bestand und die praktische Durchsetzbarkeit der einzutreibenden Forderung.
Hierzu benötigen wir alle diesbezüglichen Unterlagen wie den Auftrag, die vereinbarten Geschäftsbedingungen, Rechnungen und die wichtigste Korrespondenz in Kopie.
Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass die Einleitung des Inkassoverfahrens keine Aussicht auf Erfolg hat, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit und stellen nur die Hälfte der Grundgebühr in Rechnung.
- Kommen wir zu dem Entschluss, dass das Inkassoverfahren Erfolgschancen hat, leiten wir die ersten Schritte unverzüglich ein.
- Zunächst fordern wir die Schuldnerfirma schriftlich auf, den ausstehenden Betrag zu zahlen.
- Die nächste Maßnahme ist die mehrmalige Kontaktaufnahme per Brief, Telefax, E-mail und vor allem Telefon.
- Sollten all diese Versuche zu keinem erfolgreiche Ergebnis führen, weisen wir die Schuldnerfirma in einer letzten Mahnung auf die sich bei frustlosem Fristablauf anschließende gerichtliche Durchsetzung hin.
- Nach eigenem Ermessen sind wir auch berechtigt, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.
- Leitet die Schuldnerfirma nach Beginn des Inkassoverfahrens ein Insolvenzverfahren ein, so werden Sie über den Fortgang dessen auf dem Laufenden gehalten.
- Hat das Verfahren keinen Erfolg so erhält der Auftraggeber von uns einen zusammenfassenden Bericht inklusive einiger Empfehlungen bezüglich der möglichen weiteren Schritte.
- Gegebenenfalls benennt die Kammer eine ihrer deutschsprachigen, englischen Mitgliedskanzleien.
Kosten
Die Gebühren unterteilen sich in eine Grund- und eine Erfolgsgebühr.
Die Kosten für unsere Dienstleistung sind vom Auftraggeber zu tragen.
Gegenstandswert | Grundgebühr | Erfolgsgebühr |
---|---|---|
Bis € 10.000 | € 350 | 15% |
Über € 10.000 | € 450 | 12% |
Über € 25.000 | € 500 | 10% |
Über € 50.000 | € 500 | 7% |
Mitglieder der Deutsch-Britischen Industrie- & Handelskammer erhalten einen Nachlass von 15 %.