Die Folgen des Brexit sind weiterhin enorm: Vor dem Referendum war das Vereinigte Königreich Deutschlands fünftwichtigster Handelspartner – heute rangiert es bei den Exporten auf Rang acht und beim gesamten Handelsvolumen auf Platz neun. Nichttarifäre Handelshemmnisse, regulatorische Divergenz und der Wegfall der Personenfreizügigkeit bremsen den Wirtschaftsaustausch auf beiden Seiten.
Dabei ist das Potenzial groß: Die EU bleibt mit einem Anteil von 51,7 Prozent der mit Abstand wichtigste Handelspartner des Vereinigten Königreichs. Umgekehrt ist UK nach den Vereinigten Staaten und China der drittgrößte Handelspartner der Europäischen Union.
Nach Einschätzung der DIHK bietet der EU-UK-Gipfel 2026 eine konkrete Gelegenheit, die Zusammenarbeit zu vertiefen – in Handel, Energie, Regulierung, Zollfragen und Wirtschaftssicherheit. Sie fordert beide Seiten auf, diese Chance zu nutzen.
Solange ein Wiederbeitritt zur EU nicht absehbar ist, sollten die EU und UK ihre Zusammenarbeit mit möglichst engen institutionellen Beziehungen in allen relevanten Bereichen vertiefen. Die deutsche Wirtschaft würde britische Bestrebungen hin zu einer Zollunion oder dem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum befürworten.
Was den Handel bremst
Denn derzeit bestehen trotz des zollfreien Warenaustausches erhebliche nichttarifäre Handelshemmnisse:
Zoll- und Grenzabwicklung: Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind mit deutlich gestiegenem Aufwand für Zollanmeldungen, Konformitätsprüfungen und regulatorische Anforderungen konfrontiert. Verzögerungen an den Grenzen beeinträchtigen vor allem den Handel mit verderblichen Waren. Die britische Einfuhrregelung ("Border Target Operating Model") führt in der Praxis zu häufigen, kurzfristigen Änderungen der Risikokategorisierung, uneinheitlichen Auslegungen und langen Wartezeiten.
Regulatorische Divergenz: Das Vereinigte Königreich hat seit dem Brexit vor allem im Finanz- und Technologiebereich eigene Regelungen entwickelt. Die laufende Weiterentwicklung des EU-Rechts, die das Vereinigte Königreich nicht übernimmt, vertieft diesen Graben weiter. Das britisch-amerikanische Wirtschaftsabkommen vom 8. Mai 2025 droht die Divergenz zu verschärfen: Die Vereinigten Staaten drängen das Vereinigte Königreich zur Anerkennung US-amerikanischer Akkreditierungsstellen – ein Schritt, der die britische Akkreditierungsstelle UKAS von der Europäischen Kooperation für Akkreditierung ausschließen würde.
Fachkräftemobilität und Visumspflicht: Seit 2022 müssen Drittstaatsangehörige – und damit auch EU-Bürgerinnen und -Bürger – von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Einrichtung gesponsert werden, um dort vorübergehend arbeiten zu können. Die Visavergabe ist an Hochschulabschlüsse und Mindesteinkommen geknüpft und ohne aktive Mitwirkung der britischen Auftraggeberseite praktisch nicht durchführbar. Das trifft insbesondere exportorientierte Unternehmen, für die Montage-, Wartungs- und Schulungsleistungen zum Kerngeschäft gehören.
Die Forderungen der DIHK im Überblick
Offene Verhandlungen abschließen
- Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Elektrizitätsbinnenmarkt der EU
- Gemeinsamer Bereich für Gesundheits- und Pflanzenschutz (Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen)
- Verknüpfung des britischen und des europäischen Emissionshandelssystems
Neue Verhandlungen starten
- Außenpolitisches Kapitel im Handels- und Kooperationsabkommen mit Schwerpunkt Wirtschaftssicherheit
- Wiederbeitritt des Vereinigten Königreichs zur Pan-Euro-Med-Freihandelszone
Rechtsangleichung vorantreiben
- Dynamische Harmonisierung in den Sektoren Automobil, Maschinenbau, Chemie, Kosmetik und Medizinprodukte
- Unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung für alle Produktvorschriften im Vereinigten Königreich
- Angleichung der Arzneimittelzulassung und Gesundheitsregulierung
Mobilität erleichtern
- Vereinfachte Visaverfahren für Fachkräfte und Vertragsdienstleister aus der EU
- Befreiung vom Sponsoring-System für Dienstleister, die unter das Handels- und Kooperationsabkommen fallen
- Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen in weiteren Sektoren (Gesundheitswesen, Ingenieurwesen, Rechts- und Finanzdienstleistungen)
(Den bereits vereinbarte Erasmus+-Wiederbeitritt des Vereinigten Königreichs zum 1. Januar 2027 bewertet die DIHK positiv)
Zollverfahren vereinfachen
- Verlängerung der Sonderregelung für Ursprungsregeln bei Elektrofahrzeugen und Batterien über den 31. Dezember 2026 hinaus (sonst drohen 10 Prozent Zölle)
- Programme für vertrauenswürdige Händler und vereinfachte Abfertigung risikoarmer Waren
- Wiederbeitritt der britischen Statistikbehörde zum Europäischen Statistischen System
Wirtschaftssicherheit institutionell verankern
- Außenpolitisches Kapitel im Handelsabkommen oder separates bilaterales Wirtschaftssicherheitsabkommen
- Frühwarnmechanismen für resiliente Lieferketten
- Rohstoffpartnerschaft
- Koordinierung bei Exportkontrollen, Investitionsprüfungen und Handelsschutzmaßnahmen
- Enge Zusammenarbeit im Bereich digitale Souveränität