Ina Goodliffe
Deputy Director General / Head of Legal Services Rechtsabteilung
+44 (0)20 7976 4144 legal@ahk-london.co.ukDas Vereinigte Königreich (VK) hat ein digitales Einreiseregister eingeführt, das auch deutsche Staatsangehörige betreffen wird, die als Besucher grundsätzlich ohne vorherigen Visumsantrag in das VK einreisen können. Diese Reisegenehmigung wird grundsätzlich für die Einreise erforderlich, sofern keine anderweitige Berechtigung wie beispielsweise ein Visum vorliegt. Das Register nennt sich ETA UK, Electronic Travel Authorisation for the United Kingdom und wird schrittweise eingeführt.
Das Startdatum für Einreisende mit deutscher Staatsbürgerschaft ist der 02.04.2025. Anträge von deutschen Staatsbürgern diesbezüglich werden ab dem 02.03.2025 entgegengenommen.
Für andere Nationalitäten können Sie das Startdatum auf dieser Webseite erfahren.
Eine ETA kann anstelle eines Visums erforderlich sein, wenn Sie
Das ETA berechtigt nicht dazu
Der entsprechende Antrag für die elektronische Registrierung kann per "UK ETA" App oder online gestellt werden. Wenn der Antrag für eine Person abgegeben wird, die nicht anwesend ist, dann sollte der Online-Antrag genutzt werden.
Für den Antrag benötigen Sie:
Zudem müssen Sie von dem Reisepass und von dem Antragsteller jeweils ein Foto aufnehmen und einen Fragebogen ausfüllen. Reisedetails müssen nicht angeben werden.
Hier finden Sie eine Anleitung der britischen Regierung zur Antragsstellung. Der Antrag muss nicht von der einreisenden Person ausgefüllt werden.
Im Regelfall dauert es drei Tage bis zur Entscheidung über Ihren Antrag. Dies kann jedoch im Einzelfall länger oder kürzer sein.
Der Antrag muss vor der Reise gestellt werden. Eine Entscheidung bei Antritt der Reise muss noch nicht vorliegen. Eine Änderung und/oder Anpassung bzw. Rücknahme des Antrags ist nach Absendung nicht mehr möglich.
Sie erhalten die Entscheidung per E-Mail. Falls eine Genehmigung erteilt wird, wird die ETA dann digital mit dem Reisepass gekoppelt.
Der erfolgreiche ETA-Antrag garantiert nicht die Einreise. Die Einreisenden unterliegen weiterhin den Immigrationsvorschriften und den Grenzkontrollen im Vereinigten Königreich.
Die Kosten für den Antrag betragen £10 pro Person. Der Preis gilt auch für Kinder und Babys. Diese Gebühr soll auf £16 angehoben werden.
Die einmal gewährte ETA gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Dieser Zeitraum kann kürzer sein, wenn der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit vor Ablauf der 2 Jahre verliert. Die elektronische Registrierung ist an das verwendete Antragsdokument gekoppelt. Das bedeutet, dass Sie nach Erhalt eines neuen Reisepasses auch einen neuen Antrag stellen müssen.
Gründe für eine Ablehnung können sein:
Folgen der Ablehnung:
Das Home Office hat hilfreiche Videos bei YouTube veröffentlicht, die auf Englisch verfügbar sind: „What is an Electronic Travel Authorisation” und “Getting Started: Applying For a UK ETA”
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in dem Bereich Einreise/Immigration nicht abschließend beratend tätig sind. Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Immigration wenden, wenn sich Unsicherheiten oder Probleme bezüglich eines ETA Antrages ergeben oder Sie eine generelle Begleitung wünschen.
Eine Liste unserer Mitgliedanwälte erhalten Sie online über unsere Homepage unter Rechtsberatungen.
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