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Electronic Travel Authorisation (ETA)

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Das Vereinigte Königreich (VK) hat ein digitales Einreiseregister eingeführt, das auch deutsche Staatsangehörige betreffen wird, die als Besucher grundsätzlich ohne vorherigen Visumsantrag in das VK einreisen können.

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Shutterstock / GagoDesign

Das Vereinigte Königreich (VK) hat ein digitales Einreiseregister eingeführt, das auch deutsche Staatsangehörige betreffen wird, die als Besucher grundsätzlich ohne vorherigen Visumsantrag in das VK einreisen können. Diese Reisegenehmigung wird grundsätzlich für die Einreise erforderlich, sofern keine anderweitige Berechtigung wie beispielsweise ein Visum vorliegt. Das Register nennt sich ETA UK, Electronic Travel Authorisation for the United Kingdom und wird schrittweise eingeführt.

Das Startdatum für Einreisende mit deutscher Staatsbürgerschaft ist der 02.04.2025. Anträge von deutschen Staatsbürgern diesbezüglich werden ab dem 02.03.2025 entgegengenommen.

Für andere Nationalitäten können Sie das Startdatum auf dieser Webseite erfahren.

Wann ist eine Registrierung erforderlich?

Eine ETA kann anstelle eines Visums erforderlich sein, wenn Sie

  • in das VK für Tourismus, um Familien und Freunde zu besuchen, geschäftlich oder für ein Kurzzeit-Studium einreisen
  • bis zu 3 Monaten in das VK einreisen mittels einer Creative Worker visa concession
  • in das VK einreisen, um ein permitted paid engagement auszuführen
  • einen Zwischenstopp im VK planen, auch wenn Sie die Grenzkontrollen nicht passieren werden

Was ich mit einer Registrierung nicht darf

Das ETA berechtigt nicht dazu

  • sich länger als 6 Monate im VK aufzuhalten
  • bezahlte oder unbezahlte Arbeit für eine Firma oder als Selbständige/r auszuführen, es sei denn, es handelt sich um ein „permitted paid engagement“, Event oder Arbeit mittels der „Creative Worker visa concessions“
  • öffentlicher Gelder in Anspruch nehmen (Sozialleistungen)
  • mittels kurzer und/oder häufiger Aufenthalte im VK zu leben
  • zu Heiraten oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen; hierfür wird ein „Marriage Visitor visa“ benötigt.

Antrag für die Registrierung

Der entsprechende Antrag für die elektronische Registrierung kann per "UK ETA" App oder online gestellt werden. Wenn der Antrag für eine Person abgegeben wird, die nicht anwesend ist, dann sollte der Online-Antrag genutzt werden.

Für den Antrag benötigen Sie:

  • einen gültigen Reisepass
  • Zugriff auf eine E-Mail-Adresse
  • eine Kreditkarte, Debitkarte, Apple Pay oder Google Pay


Zudem müssen Sie von dem Reisepass und von dem Antragsteller jeweils ein Foto aufnehmen und einen Fragebogen ausfüllen. Reisedetails müssen nicht angeben werden.

Hier finden Sie eine Anleitung der britischen Regierung zur Antragsstellung. Der Antrag muss nicht von der einreisenden Person ausgefüllt werden.

Im Regelfall dauert es drei Tage bis zur Entscheidung über Ihren Antrag. Dies kann jedoch im Einzelfall länger oder kürzer sein.

Der Antrag muss vor der Reise gestellt werden. Eine Entscheidung bei Antritt der Reise muss noch nicht vorliegen. Eine Änderung und/oder Anpassung bzw. Rücknahme des Antrags ist nach Absendung nicht mehr möglich.

Sie erhalten die Entscheidung per E-Mail. Falls eine Genehmigung erteilt wird, wird die ETA dann digital mit dem Reisepass gekoppelt.

Der erfolgreiche ETA-Antrag garantiert nicht die Einreise. Die Einreisenden unterliegen weiterhin den Immigrationsvorschriften und den Grenzkontrollen im Vereinigten Königreich.

Kosten der Registrierung

Die Kosten für den Antrag betragen £10 pro Person. Der Preis gilt auch für Kinder und Babys. Diese Gebühr soll auf £16 angehoben werden. 

Gültigkeitsdauer

Die einmal gewährte ETA gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Dieser Zeitraum kann kürzer sein, wenn der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit vor Ablauf der 2 Jahre verliert. Die elektronische Registrierung ist an das verwendete Antragsdokument gekoppelt. Das bedeutet, dass Sie nach Erhalt eines neuen Reisepasses auch einen neuen Antrag stellen müssen.

Ablehnungsgründe

Gründe für eine Ablehnung können sein:

  • Gegen den Antragsteller liegen ein Ausschluss- oder Abschiebungsbefehl vor,
  • Der Antragssteller hat eine kriminelle Vorgeschichte
    • Die Straftat muss jedoch auch im VK unter Strafe stehen bzw. es muss ein vergleichbares Delikt geben.
    • Ein Antrag auf Erteilung einer ETA muss abgelehnt werden, wenn der Antragsteller entweder:
      • im Vereinigten Königreich oder im Ausland wegen einer Straftat verurteilt wurde, für die er eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder mehr erhalten hat
      • wegen einer Straftat im Vereinigten Königreich oder im Ausland verurteilt wurde, es sei denn, seit dem Datum der Verurteilung sind mehr als 12 Monate vergangen
    • Verstöße, die im Zusammenhang mit dem Parken stehen, sind für sich genommen kein Grund, den Antrag abzulehnen
  • Die Präsenz des Antragsstellers im VK liegt nicht im öffentlichen Interesse
  • Der Antragssteller hat in der Vergangenheit bereits gegen Einwanderungsgesetze verstoßen (Bsp: Dauer des Aufenthalts nicht im Einklang mit dem Visum oder illegale Einreise)
  • Der Antragssteller hat falsche Angaben gemacht
  • Der Antragssteller hat unbezahlte Verfahrenskosten gegenüber dem Home Office


Folgen der Ablehnung:

  • Bei Ablehnung eines ETA-Antrags muss stattdessen ein Besuchervisum beantragt werden, um in das VK einzureisen
  • Personen, denen zuvor ein Besuchervisum oder die Einreise als Besucher verweigert wurde, erhalten kein ETA, es sei denn, ihnen wurde später in Kenntnis der Verweigerung ein Besuchervisum oder ein ETA gewährt oder sie hatten eine gültige Erlaubnis, die nicht aufgrund der Verweigerung annulliert wurde
  • Personen, denen zuvor ein ETA, auch aus Gründen, die nicht mit der Eignung zusammenhängen, storniert wurde, wird ein neues ETA verweigert

Abschließend

Das Home Office hat hilfreiche Videos bei YouTube veröffentlicht, die auf Englisch verfügbar sind: „What is an Electronic Travel Authorisation” und “Getting Started: Applying For a UK ETA”

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in dem Bereich Einreise/Immigration nicht abschließend beratend tätig sind. Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Immigration wenden, wenn sich Unsicherheiten oder Probleme bezüglich eines ETA Antrages ergeben oder Sie eine generelle Begleitung wünschen. 

Eine Liste unserer Mitgliedanwälte erhalten Sie online über unsere Homepage unter Rechtsberatungen.

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