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Neue Pflicht für britische Präsenzen deutscher Unternehmen

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Künftig müssen Geschäftsführer deutscher Gesellschaften ihre Identität gegenüber dem britischen Handelsregister verifizieren, wenn dort eine Niederlassung existiert.

Lady Justice in the office
iStock.com / djedzura

Die Overseas Companies Regulations 2009 regeln die Anforderungen des britischen Rechts an ausländische Kapitalgesellschaften, die im Vereinigten Königreich eine physische Präsenz haben (UK establishment). Unter anderem ist für diese eine Registrierung auf dem Formular OS IN01 vorgeschrieben.

Diese Regulations werden nun um neue Regelungen ergänzt. Ein neuer Artikel 6A fordert, dass die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß section 1110A des Companies Act 2006 ihre Identität verifizieren müssen. Eine solche Verifizierung kann kostenfrei online erfolgen. Alternativ kann auch ein “Authorised Corporate Service Provider” beauftragt werden.

Ohne eine Verifizierung dürfen Geschäftsführer im Vereinigten Königreich nicht als solche auftreten, soweit es um die Angelegenheiten der britischen Präsenz geht. Dies regelt der ebenfalls neu einzufügende Part 3A der Regulations von 2009.

Die neuen Regeln treten am 18. November 2025 in Kraft. Ab dann läuft für existierende “UK establishments” eine Übergangsfrist von einem Jahr zur Verifizierung. Für neu einzutragende UK establishments oder individuelle Geschäftsführer gelten die neuen Verifizierungspflichten hingegen unmittelbar ab dem 18. November.

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