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UK schafft 2028 Zollfreigrenze für Kleinsendungen ab

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Die britische Regierung plant die Abschaffung der bisherigen Zollfreigrenze für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 135 GBP. Die neuen Regelungen sollen spätestens ab Oktober 2028 in Kraft treten. Unternehmen, die Waren nach Großbritannien liefern, sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

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Pexels / Artem Podrez

Was ist geplant?

Die bisher geltende Zollfreigrenze von 135 GBP für Kleinsendungen nach Großbritannien soll entfallen. Für diese Einfuhren werden künftig neue Zollregelungen gelten. Erste Informationen hierzu hat die britische Regierung veröffentlicht.

Zusätzlich plant die Regierung eine Verschärfung der Einfuhrkontrollen, um die Überwachung von Warenströmen zu verbessern und die Einhaltung geltender Vorschriften sicherzustellen.

Warum wird die Freigrenze abgeschafft?

Hintergrund der Maßnahme ist der starke Anstieg des Onlinehandels in den vergangenen Jahren. Nach Ansicht der britischen Regierung führt die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen zu Wettbewerbsnachteilen für britische Unternehmen.

Darüber hinaus spielen Aspekte des Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutzes eine wichtige Rolle. Die Behörden sehen das Risiko, dass Produkte eingeführt werden, die nicht den britischen Sicherheits- und Produktstandards entsprechen.

Die Abschaffung der Freigrenze wurde bereits im Jahr 2025 angekündigt und wird nun weiter konkretisiert. Auch die Europäische Union hat zum 1. Juli 2026 die Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft.

Auswirkungen für deutsche Exporteure

Von den Änderungen betroffen sind nicht nur britische Importeure, sondern auch ausländische Verkäufer, E-Commerce-Anbieter und Online-Marktplätze, die Waren nach Großbritannien liefern.

Für deutsche Unternehmen ist mit zusätzlichen Zoll- und Compliance-Anforderungen zu rechnen. Insbesondere könnten künftig weitergehende Daten- und Meldepflichten erforderlich werden.

Unternehmen sollten die Veröffentlichung der endgültigen Regelungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Sobald die britischen Behörden weitere Details bekannt geben, empfiehlt sich eine Überprüfung der bestehenden Export- und Versandprozesse.

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