Für Einfuhren oberhalb dieser Grenzen wird ein Zoll von 50 % erhoben. Dieser gilt zusätzlich zu den regulären Zöllen auf Einfuhren aus Drittländern. Die Maßnahme gilt für Stahlprodukte, die im Vereinigten Königreich hergestellt werden können, ausgenommen für Stahlerzeugnisse ukrainischer Herkunft. Die betroffenen Waren verteilen sich auf 20 verschiedene Produktkategorien. Die Vergabe an Importeure in UK erfolgt nach dem “first come, first served” - Prinzip. Die EU wurde im Vorfeld in Gespräche einbezogen, um die eng verflochtenen Lieferketten zwischen den beiden Handelspartnern nicht zu gefährden.
Warum wird diese Stahlschutzmaßnahme getroffen?
Die heimische britische Stahlproduktion ist unerlässlich für die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der kritischen nationalen Infrastruktur und der Verteidigungslieferketten des Vereinigten Königreichs. Wie viele andere Länder ist auch die britische Stahlindustrie stark von anhaltenden globalen Überkapazitäten betroffen. Überkapazitäten, verschärft durch hohe Betriebskosten, haben dazu geführt, dass die britische Rohstahlproduktion in den letzten zehn Jahren um mehr als 50 % zurückgegangen ist. Ohne Gegenmaßnahmen würde diese Entwicklung die Stahlproduktion Großbritanniens, insbesondere für die benötigten Materialien für Verteidigung und kritische Infrastrukturen, massiv gefährden. Die Maßnahme im Stahlhandel ist ein zentraler Bestandteil der umfassenderen Stahlstrategie der britischen Regierung.
Weitere Informationen zur aktuellen britischen Stahlschutzmaßnahme erhalten Sie auf der Website der britischen Regierung “UK's steel trade measure from 1 July 2026.”