Brexit FAQs: Praktische unverbindliche Hinweise
This page focusses on German companies doing business with the UK. If you want information for UK companies doing business with Germany, please visit the English version of this page.
Ausgewählte wesentliche Änderungen ab 2021
Zollmeldung von GTAI: Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren erst 2025 verpflichtend
Die britische Regierung gibt bekannt, dass summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Einfuhren aus der EU erst ab 31. Januar 2025 verpflichtend sind.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt für Einfuhren aus der EU eine vorübergehende Ausnahme in Bezug auf summarische Eingangsanmeldungen. Die Einführung war in den vergangenen Jahren mehrmals verschoben worden. Das Border Target Operating Model sah eine Umsetzung ab dem 31. Oktober 2024 vor. Nun verschiebt die britische Regierung diese Frist erneut: Erst ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend.
Ausführliche Informationen zu Safety and Security Declarations finden Sie im Leitfaden der britischen Behörden.
Britische Regierung veröffentlicht Border Target Operating Model
Erste Änderungen sollen Ende Oktober 2023 in Kraft treten. Der neue Plan sieht für Einfuhren von Lebensmitteln dauerhafte Erleichterungen vor.
Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der EU ist bereits mehrmals verschoben worden. Nun legt die britische Regierung einen neuen Plan vor. Die Neuerungen sollen in drei Stufen eingeführt werden. Die ersten beiden Stufen betreffen tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte (sogenannte SPS-Waren). Die dritte Stufe betrifft Sicherheitsanmeldungen. Die Umsetzung des vollständigen Zollregimes für Waren aus der EU soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Einfuhren aus der EU und anderen Drittstaaten.
Darüber hinaus enthält der Entwurf für das Border Target Operating Model einen Ausblick auf weitere Änderungen. Die zuständigen Behörden kündigen zum Beispiel an, das System für vertrauenswürdige Händler auszubauen und und ein UK Single Trade Window einzuführen.
Die britische Regierung startet eine Konsultation
Es handelt sich aktuell nur um einen Entwurf. Zunächst führen die zuständigen britischen Behörden eine Stakeholer Konsultation durch, bevor sie die finale Version veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist im Laufe des Jahres vorgesehen. Wirtschaftsbeteiligte haben sechs Wochen Zeit, ihre Rückmeldungen über ein Online-Formular einzureichen.
Neue Regeln für SPS-Waren
Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr.
Für Einfuhren aus der EU gilt folgender Zeitplan:
- 31. Oktober 2023: Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen wird verpflichtend. Diese Anforderung gilt jedoch nur für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko.
- 31. Januar 2024: Einführung von Kontrollen für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP). Die Kontrollen umfassen physische Kontrollen und die Prüfung von Dokumenten.
Gleichzeitig gibt es einen neuen Ansatz für Kontrollen: Für SPS-Waren mit einem geringen Risiko sind grundsätzlich weder Vorabanmeldungen noch Gesundheitszeugnisse notwendig. Dies gilt sowohl für Einfuhren aus der EU als auch für Waren aus anderen Drittländern.
Auch bei den Gesundheitszeugnissen selbst gibt es Änderungen: Hier erfolgt eine schrittweise Umstellung von der Papierform auf digitale Dokumente.
Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 2024
Ab 31. Oktober 2024 ist die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (Safety and Security declarations) für Waren aus der EU verpflichtend. Bisher sind Einfuhren aus der EU von dieser Anforderung ausgenommen.
Zudem reduziert sich der Datensatz von 37 auf 24 verpflichtende Angaben.
UK Single Trade Window
Gleichzeitig plant die britische Regierung die Einführung eines UK Single Trade Window. Es integriert bestehende IT-Anwendungen beziehungsweise bietet eine Schnittstelle mit bestehenden Systemen. Hierzu zählen beispielsweise IPAFFS, womit Importeure die Einfuhr von Lebensmitteln vorab anmelden, oder S&S GB, über das Sicherheitsanmeldungen abgewickelt werden. So sollen doppelte Dateneingaben überflüssig werden. Das UK Single Trade Window wird in mehreren Phasen eingeführt. Langfristig soll das System alle anderen IT-Anwendungen ersetzen und somit für alle Einfuhrformalitäten genutzt werden können. Ziel ist eine Umsetzung bis 2027.
Ausbau des Trusted Trader Scheme
Die britische Regierung plant das bestehende System für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte (trusted trader scheme) auszubauen und zu verbessern. Auch die Einfuhr von SPS-Waren soll für zugelassene Importeure unter diesem Regime einfacher werden.
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung der britischen Regierung vom 5. April 2023
- Entwurf des Border Target Operating Model
- Konsultation
- Informationen und Merkblätter für Unternehmen (Deutsch)
- Informationen und Merkblätter für Unternehmen (Englisch)
Quelle: GTAI
Informationen und Anleitung zur Verwendung der UKCA-Kennzeichnung
Finden Sie heraus, ob Sie die UKCA-Kennzeichnung bei den Produkten, die Sie herstellen oder handeln, verwenden müssen.
Gilt für: England, Schottland und Wales
Dieses Informationsblatt erläutert die Verwendung der UKCA-Kennzeichnung. Daneben gibt es eine separate Information der britischen Regierung für das Inverkehrbringen von hergestellten Produkten auf dem britischen Markt, die Sie hier aufrufen können.
Für Medizinprodukte, Interoperabilität des Schienensystems, Produkte für den Baubereich, zivile Sprengstoffe und weitere Bereiche gibt es separate Leitfäden. Mehr Informationen dazu im untenstehenden Infoblatt:
Zum Infoblatt
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verwendung der UKCA-Kennzeichnung
Wirtschaftsakteure und UKCA-Kennzeichnung: Funktion und Pflichten
Wenn die UKCA-Kennzeichnung auf Produkte Anwendung findet, die Sie herstellen oder handeln, haben Sie je nach Ihrer Funktion spezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Vorschriften.
Die britische Regierung beabsichtigt, in diesem Frühjahr Gesetzgebung zu verabschieden, die die Anerkennung der EU-Anforderungen, einschließlich der CE-Kennzeichnung, für eine Reihe von Produktvorschriften auf unbestimmte Zeit fortsetzt. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Flexibilität haben, entweder die UKCA- oder die CE-Kennzeichnung zu verwenden, wenn Sie Produkte in Großbritannien (GB) verkaufen.
Diese Information soll den Wirtschaftsakteuren einen Überblick über die geltenden Vorschriften geben. Sie ist nicht abschließend, und die Wirtschaftsakteure sollten die einschlägigen Rechtsvorschriften zu Rate ziehen, um sicherzustellen, dass sie sich aller Anforderungen bewusst sind, die sie erfüllen müssen.
Inverkehrbringen von Produkten in Großbritannien
Die britische Regierung hat eine Vielzahl von Informationen und Leitfäden veröffentlicht, die Unternehmen dabei helfen sollen, ihre Produkte rechtskonform auf dem britischen Markt zu platzieren. Inhaltlich geht es bei den folgenden Links um die Punkte Produktsicherheit und UKCA-Kennzeichnung.
- https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-great-britain
- https://www.gov.uk/guidance/product-safety-for-businesses-a-to-z-of-industry-guidance
- https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking
Bitte beachten Sie, dass für Nord-Irland abweichende Regelungen gelten:
- https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-northern-ireland
- https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukni-marking
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsabteilung, erreichbar über legal(at)ahk-london.co.uk oder 0044 (0)20 7976 4144.
Folgende Mitglieder der AHK bieten für den Bereich CE/UKCA-Kennzeichnung Unterstützung an:
TÜV Rheinland UK Ltd
Tel: 0044 (0)121 796 9400
safety(at)uk.tuv.com
TÜV SÜD Ltd
Tel: 0044 (0)1489 558 100
info(at)tuv-sud.co.uk
Umsatzsteueränderungen bei Warensendungen nach Großbritannien und Nordirland
Mit dem vollzogenen Brexit und dem Ende der Übergangsphase unterliegen ab dem 01. Januar 2021 grenzüberschreitende Warensendungen nach Großbritannien (England, Schottland und Wales) nicht mehr der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Änderungen ergeben sich insbesondere für ausländische Onlinehändler und Online-Marktplätze. Sind diese Unternehmen bereits aufgrund der bisher geltenden Regelungen zur britischen Umsatzsteuer registriert (z.B. bei Versandhandelsgeschäften), kann die bestehende Registrierung auch für die neuen Regelungen erhalten bleiben, sofern der Händler weiterhin steuerpflichtig ist.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von sonstigen Leistungen im Vereinigten Königreich ab 2021
Ab 1. Januar 2021 ergeben sich umsatzsteuerrechtliche Änderungen hinsichtlich des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs mit dem Vereinigten Königreich (VK). Die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen stellen wir in unserem unten verlinkten Merkblatt vor. Viele Regelungen, wie bspw. die Umkehr der Steuerschuld (Reverse-Charge-Verfahren), bleiben aber auch weiterhin bestehen. Die Ausführungen in unserem Merkblatt richten sich an nicht im VK ansässige Unternehmen.
Die zeitlich verschobene Verrechnung der Umsatzsteuer bei Einfuhren in das Vereinigte Königreich ab Januar 2021 („Postponed VAT Accounting“)
Ab 1. Januar 2021 ergeben sich Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer im Vereinigten Königreich (VK). Britische Einfuhrumsatzsteuer fällt nun unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zum Zeitpunkt der Einfuhr an. Stattdessen kann sie in der britischen Umsatzsteuererklärung zusammen mit dem Vorsteuerabzug gemeldet werden, was eine zeitgleiche Verrechnung beider Positionen zur Folge hat („Postponed VAT Accounting“). Dies schafft Liquiditätsvorteile, da die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer entfällt und somit die Einfuhren umsatzsteuerlich, ähnlich einem Reverse-Charge-Verfahren, zu melden sind.
Frontier Worker / Grenzgänger
Ab dem 01. Juli 2021 benötigen Personen eine Erlaubnis, um in das Vereinigte Königreich als Grenzgänger einzureisen und dort eine Tätigkeit auszuüben.
Arbeitnehmer und Selbständige könnten für das Frontier Worker Permit antragsberechtigt sein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Staatsangehörigkeit eines EU Mitgliedslandes, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein;
- Hauptwohnsitz außerhalb des Vereinigen Königreichs;
- Ausübung einer Tätigkeit im Vereinigten Königreich vor dem 31. Dezember 2020;
- Seit Beginn der Ausübung einer Tätigkeit im Vereinigten Königreich fand eine Tätigkeit mindestens jeweils ein Mal innerhalb einer 12 Monatsperiode statt.
Das Frontier Worker Permit dient als Nachweis der Rechte, im Vereinigten Königreich zu arbeiten und Mietverträge abzuschließen. Es gewährt Zugang zu Unterstützungen und Services, eingeschlossen des britischen Gesundheitswesens (NHS), soweit jeweils die Voraussetzungen erfüllt werden.
Das Frontier Worker Permit ist kostenlos und online zu beantragen. Es wird allgemein für 5 Jahre erteilt und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt weiterhin vorliegen.
Die britische Regierung hat zu dem Frontier Worker Permit Informationen für EU Bürger veröffentlicht.
Ein ausführlicher Leitfaden für britische Sachbearbeiter, die mit diesen Anträgen befasst sind, ist ebenfalls online abrufbar.
Die Einzelheiten des Frontier Worker Permits sind recht komplex. Jeder Einzelfall ist individuell zu überprüfen und die Einschaltung eines Solicitors in jedem Falle ratsam.
Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich
Informationen von der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer
Deutsche Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer in das Vereinigte Königreich (VK) entsenden möchten, müssen sich mit den Folgen des Brexits auseinandersetzen. Zur allgemeinen ersten Information haben wir ein Merkblatt zusammengestellt. Wir gehen lediglich auf die steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Folgen ein. Ausführungen zu weiteren lokalen Registrierungen, Anerkennungsverfahren von Qualifikationen oder erforderlichen Genehmigungen im VK sind nicht enthalten.
Informationen von Germany Trade & Invest
Was genau sind „verkaufsnahe Dienstleistungen“ in Großbritannien?
Das britische Einwanderungsrecht ist durch den Brexit für deutsche Unternehmen restriktiver geworden – auch für Dienstleistende. Ein kleiner Lichtblick hört auf den Namen „PA7“.
Im Anhang Visitor – permitted activities zu den britischen Immigration Rules werden einige Tätigkeiten aufgezählt, die man als visitor, also Besucher, ausführen darf. Hier geht es also um die vorübergehende Einreise zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten in das Vereinigte Königreich (VK). Wer einen Reisepass der Europäischen Union innehat, hat insofern den Vorteil, dass für die Einreise als visitor kein Visum erforderlich ist (dies gilt jedenfalls, so lange die EU-Staatsangehörigkeiten nicht auf der Visa National List stehen). Stattdessen muss allerdings unter Umständen bei der Einreise mündlich erläutert – und oft sogar belegt – werden, was man im Vereinigten Königreich vorhat.
Eine in der Praxis besonders relevante Tätigkeit ist dort mit Manufacture and supply of goods to the UK überschrieben und mit PA7 nummeriert. Weil die dortige Regelung recht kompliziert ist, bietet dieser Bericht zunächst eine Übersetzung und darüber hinaus ein Schritt-für-Schritt Prüfungsschema für den Umgang mit dieser wichtigen Erleichterung.
FAQs
Wo finde ich einen Zollagenten?
Seit dem 1.1.2021 brauchen Unternehmen Zollagenten die für die Einfuhrverzollung in das Vereinigte Königreich zuständig ist. Damit Sie schnellstmöglich Zollagenten kontaktieren können, haben wir die Folgenden Ressourcen für Sie zusammengestellt.
Von der britischen Regierung:
Allgemeine Leitlinien zur Zollabwicklung
Liste mit Zollagenten auf der Insel Guernsey
Wenn Sie weitere Unterstützung zu Zollangelegenheiten verlangen, können Sie die nachfolgenden Organisationen kontaktieren. Diese Liste wurde von der britischen Regierung zur Verfügung gestellt.
Liste mit Zollspezialisten im Vereinigten Königreich
Mitglieder der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer die Ihnen mit Zollfragen weiterhelfen können:
Firma | Standort | Telefon | |
---|---|---|---|
ACT Forwarding & Logistics Ltd | Vereinigtes Königreich | admin@act-forwarding.com | +44 (0)1304 273652 |
Customs Manager Ltd | Vereinigtes Königreich | Info@customsmanager.org | +44 (0)79 1465 0183 |
Wie finde ich eine verantwortliche Person d.h. „Authorised Representative / Responsible Person“ im Vereinigten Königreich?
Seit dem 1.1.2021 benötigen unter anderem viele Unternehmen in der Chemie-, Kosmetik-, Nahrungs-, Medizin- und Elektronikindustrie, sowie für den britischen Standard UKCA, eine/n „Authorised Representative / Responsible Person“.
Die „Authorised Representative / Responsible Person“ ist eine im Vereinigten Königreich ansässige, natürliche oder juristische Person, die im Namen eines außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässigen Herstellers in Bezug auf bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit Verpflichtungen eines Herstellers handelt.
Damit Sie schnellstmöglich eine/n Authorised Representative / Responsible Person etablieren können, haben wir die folgenden Liste zusammengestellt. Auf dieser Liste finden Sie die Kontakte nach Branchen sortiert. Serviceanbieter ohne bestimmte Industriebindung sind unter „UKCA“ zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass dies eine Liste von Unternehmen ist, welche den verantwortlichen Personen Service laut unserer Datenbank anbieten und keine Empfehlung unsererseits darstellt. Diese Liste wird Ihnen ohne Gewähr und unverbindlich zur Verfügung gestellt.
Ich beschäftige über einen Arbeitsvertrag nach englischem Recht einen britischen Sales Manager im Vereinigten Königreich. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf das Arbeitsverhältnis?
Viele arbeitsrechtliche Regelungen im Vereinigten Königreich kommen zwar aus der EU, sind aber in der Regel in das englische Recht übernommen worden. Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU hat also grundsätzlich erst einmal keine gravierenden unmittelbaren Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse oder auf das englische Arbeitsrecht. Ob und in welcher Weise die Regierung des Vereinigten Königreichs das englische Arbeitsrecht zukünftig abändert, bleibt abzuwarten.
Unser Unternehmen ist als Bauauftraggeber im Rahmen des Construction Industry Scheme (CIS) angemeldet und gibt Monatsmeldungen ab. Was passiert nach dem Brexit?
Beim CIS handelt es sich um eine rein britische Regelung, die – anders als die Umsatzsteuer – nicht auf eine europäische Richtlinie zurückgeht. Daher wird das CIS unabhängig vom zukünftigen Verhältnis des Vereinigten Königreichs zur EU in Kraft bleiben. Ihr Unternehmen muss auch nach dem Brexit Monatsmeldungen einreichen, solange die CIS-Vorschriften nicht aus anderen Gründen geändert werden.
Worauf sollten Unternehmen in Bezug auf andere Freihandelsabkommen achten?
Mit dem Austritt des VK aus der EU kommen neue Prozesse auf die Unternehmen zu. Die Einfuhr in das VK sowie die Ausfuhr aus dem VK werden sich ändern, wobei Handelsabkommen hierbei eine wichtige Rolle spielen und diese Prozesse wesentlich beeinflussen können. Unternehmen sollten sich deshalb mit dem Vorhaben der Briten, Handelsabkommen mit Drittstaaten zu schließen, auseinandersetzen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Produktionsstätten im VK befinden, der Export von dort erfolgt und bisher Präferenzen im Rahmen der EU-Freihandelsabkommen in Anspruch genommen werden.
Worauf sollten Unternehmen achten?
- Nutze ich bereits ein EU-Handelsabkommen und wenn ja, haben die Briten ein Roll-Over beschlossen? Hier eine aktuelle Liste.
- Liegt ein Roll-Over vor, setzten Sie sich mit den Inhalten des Abkommens auseinander. Sprechen Sie uns bei konkreten Fragen an.
- Sollte kein Roll-Over vorliegen, setzen Sie sich mit den Regelungen der Welthandelsorganisation auseinander.
Quelle: GTAI
Zusätzliche Informationen
Elektronische Genehmigung vor Einreise nach UK
Ab dem 2. April 2025 werden die meisten visumsfrei Einreisenden vorab eine britische „Electronic Travel Authorisation“ benötigen.
Das Vereinigte Königreich unterhält eine sogenannte Visa national list. Staatsangehörige derjenigen Länder, die dort nicht erwähnt sind, benötigen kein Visum, wenn sie auf der Besucherroute (visitor route) einreisen. Die gute Nachricht: Kein EU-Mitgliedstaat ist dort vermerkt. Entsprechendes gilt für die Ausnahme von der Visumspflicht für Temporary Work – Creative Worker.
Dabei soll es bleiben, allerdings wird es künftig gleichwohl ein Verfahren vor der Einreise geben: die Electronic Travel Authorisation (ETA). Ein Antrag wird über ein Online-Formular oder eine App möglich sein. Die Bearbeitungsdauer soll laut Angaben der britischen Regierung drei Tage normalerweise nicht überschreiten. Es wird eine Gebühr von 10 Pfund erhoben.
Die neuen Regeln werden nicht für Personen gelten, die bereits ein Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel haben, zum Beispiel den „settled status“. Sie werden ebenfalls nicht für irische Staatsangehörige gelten oder für Personen, die rechtmäßig einen Wohnsitz in Irland haben. Anträge für ETAs werden – für EU-Staatsangehörige – ab dem 5. März 2025 möglich sein.
Zum Thema:
Quelle: GTAI
Transport von Waren in die und aus der EU
Die britische Regierung hat einen pragmatischen neuen Zeitplan für die Einführung vollständiger Einfuhrkontrollen für Waren festgelegt, die aus der EU in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.
- Der Überarbeitete Zeitplan gibt Unternehmen mehr Zeit, sich an neue Prozesse anzupassen
- Die Globale Pandemie wirkt sich auf Lieferketten im Vereinigten Königreich und in ganz Europa aus
- Kontrollen werden 2022 schrittweise eingeführt
Stellen Sie sicher, dass Sie bereit sind, Güter zu transportieren, indem Sie die einfache Anleitung unten verwenden.
Mehr Informationen zum Transport von Gütern in die / aus der EU
Zollinformationen zum Handels- und Kooperationsabkommen
Das Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 444 vom 31. Dezember 2020 veröffentlicht.
Die Seite enthält u.a.:
- Ein Merkblatt mit wesentlichen Puntken zu den präferenziellen Verfahrens- und Ursprungsregeln
- Ein Merkblatt zu Präferenznachweisen, die bei der Ausfuhr aus der EU in der Regel eine Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers (REX) vorsehen
Hinweise: Warentransport zwischen Großbritannien und der EU ab 1. Januar 2021: Leitfaden für Spediteure und gewerbliche Fahrer
Leitfaden für Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer, die Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und der Europäischen Union befördern.
Ab Januar 2021 gelten neue Vorschriften
Das Vereinigte Königreich ist aus der EU ausgetreten; der Übergangszeitraum nach dem Brexit endet zum Ende dieses Jahres.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie ab dem 1. Januar 2021 tun müssen. Bei Änderungen wird sie sofort aktualisiert.
Aktuelle Informationen finden Sie hier: Straßengüterverkehr aus dem Vereinigten Königreich: eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Hier erhalten Sie Informationen über den Übergangszeitraum.
Einführung
Dieser Leitfaden richtet sich an Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer, die Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und der Europäischen Union (EU) befördern. Er informiert Sie über die neuen Arbeitsabläufe ab dem 1. Januar 2021.
Er erläutert:
- welche Dokumente benötigt werden
- neue Regeln für das Verkehrsmanagement zu Häfen
- neue Grenzkontrollverfahren
Es wird einen separate Leitfaden für den Warentransport zwischen Großbritannien und Nordirland geben.
Aktuelle Informationen
Einige Regeln werden zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU noch vereinbart. Dieser Leitfaden wird mit den neuesten Informationen aktualisiert, sobald diese vorliegen.
Besuchen Sie eine Beratungsstelle an einer Autobahn- oder einem Lastwagenrastplatz, um sich persönlich beraten zu lassen.
Handel mit dem Vereinigten Königreich ab 1. Januar 2021 für Unternehmen mit Sitz in der EU
Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen.
Am 31. Dezember 2020 verlässt das Vereinigte Königreich den europäischen Binnenmarkt und die Zollunion.
Ab 1. Januar 2021 ändern sich die Vorschriften für den Handel mit dem Vereinigten Königreich.
Was Ihr Unternehmen wissen muss
Für Ihr Unternehmen mit Sitz in der EU müssen Sie sich über die neuen Vorschriften informieren und sich auf Änderungen vorbereiten, damit der Handel mit dem Vereinigten Königreich ab Januar 2021 weiterhin reibungslos erfolgen kann.
Weiterere Inhalte dieser Veröffentlichung der britischen Regierung:
Brexit und Zoll
Großbritannien ist am 31. Januar 2020 mit Austrittsabkommen aus der EU ausgetreten.
Innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 ändert sich aus zollrechtlicher Sicht nichts.
Herausforderung für Beteiligte, die im Handel mit GBR bislang nicht mit dem Zoll in Kontakt gekommen sind:
Für den Warenverkehr mit Großbritannien bedeutet der Brexit, dass ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Übergangsfrist im Warenverkehr mit GBR Zollformalitäten zu beachten sein werden. Der Umfang wird sich nach einem möglichen Freihandelsabkommen richten.
Hierbei wird im Weiteren zwischen dem Einfuhr-, Ausfuhr- und Wiederausfuhr- sowie dem Versandverfahren unterschieden.
Allgemeine Hinweise:
- Wirtschaftsbeteiligte müssen sich grundsätzlich bei den Zollbehörden registrieren, es wird auf Antrag eine sogenannte EORI-Nr. erteilt
- Zollanmelder müssen in der Regel in der EU ansässig sein
- der Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden erfolgt grundsätzlich elektronisch, für die Nutzung des hierfür bestehenden IT-Systems ATLAS bedarf es u.a. einer Anmeldung und einer zertifizierten Software
- Vertretungen für die Zollförmlichkeiten sind möglich
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Nach intensiven Verhandlungen hat die Europäische Kommission heute (24.12.2020) eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich über die Modalitäten seiner künftigen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union erzielt.
Pressemitteilung der Europäischen Union
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem VK (Deutsch)
UK Government: Informationen für Studenten aus der EU
Eine Einführung für Studenten aus der Europäischen Union die ein Interesse an einem Studium im Vereinigten Königreich haben.