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Neues britisches Gesetz entschärft das Datenschutzrecht

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Der Data (Use and Access) Act 2025 wurde am 19. Juni 2025 verabschiedet und tritt demnächst in Kraft. In der EU betrachtet man die neuen Regeln mit Skepsis.

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Pixabay / geralt

Nach dem Austritt aus der Europäischen Union ist das Vereinigte Königreich nicht mehr an die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden. In Nutzung dieser neuen Freiheit entstand der Data (Use and Acess) Act 2025. Ziele sind rechtliche Flexibilität und die Förderung von Innovationen und Wirtschaftswachstum.

So hebt das Gesetz beispielsweise einige Beschränkungen für Entscheidungen auf, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und signifikante Auswirkungen auf Menschen haben können. Es müssen aber bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Außerdem wird der Einsatz von Speicher- und Zugangstechnologien (zum Beispiel Cookies) ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen erlaubt, allerdings nur in bestimmten, risikoarmen Situationen.

Des weiteren wird der Maßstab für die internationale Übermittlung personenbezogener Daten geändert. Künftig soll es genügen, dass die Datenschutzstandards eines Ziellandes "nicht wesentlich niedriger" sind als diejenigen des Vereinigten Königreichs. Dies ist eine Abweichung von der strengeren Anforderung der DSGVO: "... im Wesentlichen gleichwertig".

Seitens der EU existiert für das VK ein Angemessenheitsbeschluss. Dies bedeutet, dass Daten zwischen EU und VK frei zirkulieren können. Im Hinblick auf die geplanten Änderungen ist dieser Beschluss jüngst aber nur für ein halbes Jahr bis zum 27. Dezember 2025 verlängert worden. Ob eine weitere Verlängerung gewährt wird, ist ungewiss.

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